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Stadt Abenberg (Druckversion)

Wahlen

Europawahl am 09.06.2024

Am Sonntag den 9. Juni 2024 findet zum zehnten Mal die Wahl zum Europäischen Parlament innerhalb der gesamten Europäischen Union statt.

Das Europäische Parlament ist ein wichtiges Forum für die politische Debatte und die Beschlussfassung auf EU-Ebene. Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden direkt von den Wählern in allen Mitgliedstaaten der EU gewählt. Das Parlament vertritt somit die Interessen der Menschen im Hinblick auf die EU-Gesetzgebung und stellt sicher, dass die Arbeitsweise der anderen EU-Organe demokratischen Grundsätzen folgt. Das Europäischen Parlament wird in der Regel auf fünf Jahre gewählt.

Das EU-Wahlrecht sieht vor, dass in allen Mitgliedstaaten nach dem Verhältniswahlsystem gewählt wird. Das bedeutet: je mehr Stimmen eine Partei bekommt, desto mehr Europaabgeordnete schickt sie ins Europäische Parlament. In Deutschland werden die Europaabgeordneten nach den Grundsätzen der Verhältniswahl auf der Basis von Listenwahlvorschlägen gewählt. Listenwahlvorschläge können für einzelne Länder oder es kann eine gemeinsame Liste für alle Länder aufgestellt werden. In Deutschland werden geschlossene Listen genutzt, d. h. Wählerinnen und Wähler können die Reihenfolge der Kandidatinnen und Kandidaten auf der Liste nicht verändern. Auf die Bundesrepublik Deutschland entfallen 96 Abgeordnete des Europäischen Parlaments.

Für die Europawahl haben Sie eine Stimme und es gibt einen Stimmzettel.

Die Wahllokale zur Europawahl am 9. Juni 2024 sind an diesem Tag von 8 bis 18 Uhr für die Stimmabgabe geöffnet. Das Wahlgebiet der Stadt Abenberg ist in 5 Urnenwahlbezirke und 5 Briefwahlbezirke eingeteilt. Für einen ordnungsgemäßen und reibungslosen Ablauf der Wahl sorgen am Wahltag die rund 70 Wahlhelfer.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Das Wahlrecht steht zudem dauerhaft im Ausland lebenden Deutschen zu, die nicht von der Wahl ausgeschlossen sind, wenn sie entweder nach Vollendung des 14. Lebensjahres (das heißt vom Tage des 14. Geburtstages an) mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Auch die in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Bürgerinnen und Bürger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) können an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen, entweder in der Bundesrepublik Deutschland oder im Herkunftsland. Eine Unionsbürgerin oder ein Unionsbürger, die oder der in Deutschland an der Wahl teilnehmen möchte, muss sich auf Antrag ins Wählerverzeichnis eingetragen lassen.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Bundeswahlleiters.

Bei Fragen steht Ihnen das Wahlamt der Stadt Abenberg gerne Telefonisch unter der 09178 9880-52, per Mail an wahlamt@stadt-abenberg.de

http://abenberg.de/https://www.abenberg.de/de/buerger/die-gemeinde/wahlen