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Stadt Abenberg (Druckversion)

Virtueller Bürgerservice

Reisepass / Personalausweis Status

Bearbeitungsstand Ihrer beantragten Ausweisdokumente

Ist Ihr Personalausweis oder Pass noch in Bearbeitung oder liegt er abholbereit vor?

Die beantragten Ausweisdokumente werden online an die Bundesdruckerei in Berlin übermittelt. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 3 bis 4 Wochen. Ob Ihr Ausweis oder Pass noch in Bearbeitung ist oder abholbereit vorliegt, erfahren Sie über die Passabfrage.

Was wird benötigt?

Bei der Statusabfrage wird die Nummer des Ausweisdokumentes abgefragt. Diese Angaben ersehen Sie aus dem Begleitschreiben, welches Ihnen bei der Antragstellung ausgehändigt wurde. Eine gesonderte Registrierung ist nicht notwendig.

zur Passabfrage

 

Inforegister

Auskünfte aus dem Melderegister

Worum geht's?

Seit dem 01. Februar 2003 ist es den Gemeinden in Bayern möglich, Melderegisterauskünfte über das Internet zu erteilen. diese Möglichkeit steht Ihnen bei der Stadt Abenberg zur Verfügung.

Die Online-Auskunft wird dabei unter den gleichen Voraussetzungen wie die bisherige Auskunft auf Papier erteilt.

Was wird benötigt?

Für Abfragen über das Internet müssen mindestens Familienname und Vorname sowie zwei weitere Kriterien (Auswahl des Geburtsdatums, Geschlecht und Anschrift) eingegeben werden. Dabei müssen alle Angaben korrekt vorgenommen sein. Alle eingegebenen Kriterien werden als gleichwertig angesehen und geprüft. Die Anschrift zählt dabei nur dann als eine Angabe in diesem Sinne, wenn sie mindestens Ort, Straße und Hausnummer umfasst. Die Eingabe einer Postleitzahl ist nicht erforderlich.

Was kostet die Online Auskunft?

Die Gebühr für die Online-Auskunft beträgt 10,00 Euro.

Jeder Bürger hat das Recht, der Online-Auskunft zu widersprechen. Falls Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen möchten, müssen Sie dies dem Einwohnermeldeamt schriftlich oder per E-Mail mitteilen. Sie können aber auch den Online-Antrag für Widerspruch nutzen.

zum Inforegister

Thema Sicherheit

Die Daten werden verschlüsselt übertragen und der Auskunftssuchende wird mittels einer Transaktionsnummer registriert. 

 

Zuzug

Worum geht's?

Wenn Sie (alleine oder die Familie) nach Abenberg ziehen, können Sie die notwendigen Angaben bequem von zu Hause aus, rund um die Uhr, hier über das Rathaus-Service-Portal vornehmen.

Der Vorteil liegt darin, dass uns Ihre Daten bereits vorliegen und dadurch die Erfassungszeit im Rathaus minimiert wird.

Was wird benötigt?

Es muss der Familienname, der Vorname, das Geburtsdatum und die Anschriften der zuziehenden Personen eingegeben werden. Es wird ein PDF-Formular erzeugt, welches unterschrieben werden muss. Dieser unterschriebene Antrag ist dann persönlich im Einwohnermeldeamt vorzulegen. Neben dem unterschriebenen Antrag sind noch folgende Unterlagen mitzubringen: Eine Wohnungsgeberbescheinigung (vom Vermieter auszufüllen), Personalausweis und/oder Reisepass der zuziehenden Personen. Falls keine Ausweispapiere vorliegen, muss eine Original-Geburtsurkunde mitgebracht werden.

Was kostet der Zuzug online?

Es entstehen keine Kosten.

zum Anmeldeformular

zur Wohnungsgeberbescheinigung

 

Umzug

Worum geht's?

Wenn Sie (alleine oder die Familie) innerhalb der Stadt Abenberg umziehen, können Sie die notwendigen Angaben bequem von zu Hause aus, rund um die Uhr, hier über das Rathaus-Service-Portal vornehmen.

Der Vorteil liegt darin, dass uns Ihre Daten bereits vorliegen und dadurch die Erfassungszeit im Rathaus minimiert wird.

Was wird benötigt?

Es muss der Familienname, der Vorname, das Geburtsdatum und die Anschriften der zuziehenden Personen eingegeben werden. Es wird ein PDF-Formular erzeugt, welches unterschrieben werden muss. Dieser unterschriebene Antrag ist dann persönlich im Einwohnermeldeamt vorzulegen. Neben dem unterschriebenen Antrag sind noch folgende Unterlagen mitzubringen: Eine Wohnungsgeberbescheinigung (vom Vermieter auszufüllen), Personalausweis und/oder Reisepass der zuziehenden Personen. Falls keine Ausweispapiere vorliegen, muss eine Original-Geburtsurkunde mitgebracht werden.

Was kostet der Umzug online?

Es entstehen keine Kosten.

zum Ummeldeformular

zur Wohnungsgeberbescheinigung

 

Melde- und Aufenthaltsbescheinigung

Worum geht's?

Unser Rathaus-Service-Portal ermöglicht Ihnen, Bescheinigungen auch außerhalb der Öffnungszeit bei der Stadt Abenberg zu beantragen.

Folgende Bescheinigungen können online beantragt werden:
Meldebescheinigung (z.B. für die Zulassungsstelle um ein Fahrzeug anzumelden) Aufenthaltsbescheinigung (z.B. für die Anmeldung zur Eheschließung)

Was wird benötigt?

Es muss der Familienname, der Vorname, das Geburtsdatum und die Anschrift eingegeben werden.

Was kostet die Bescheinigung?

Die Gebühr für eine Bescheinigung beträgt 5,00 Euro. Der Betrag wird per Lastschrift eingezogen. Bitte beachten Sie, dass der Einzug von Lastschriften bis zu 14 Tage dauern kann und eine Bearbeitung der Anfrage erst nach Geldeingang erfolgt.

zur Meldebescheinigung

zur Aufenthaltsbescheinigung

 

Übermittlungs- und Auskunftssperre

Worum geht's?

Der Gesetzgeber erlaubt die Weitergabe von personenbezogenen Daten für Auskunftszwecke an Dritte.

Er gibt Ihnen aber auch die Möglichkeit, dieser Weitergabe zu widersprechen. Die Weitergabe von Daten an Auskunftssuchende im Rahmen der einfachen Melderegisterauskunft umfasst jedoch lediglich den Familiennamen, den Vornamen sowie die Anschrift. Dies Angaben stehen meist auch im Telefonbuch.

Es gibt zwei Möglichkeiten der Weitergabe Ihrer gespeicherten Daten im Melderegister oder Teilen davon zu widersprechen. Folgende Anträge können online gestellt werden:


Übermittlungssperre nach § 21 Melderechtsrahmengesetz (MRRG): Sie können ohne weitere Angaben von Gründen den dort aufgeführten Datenübermittlungen widersprechen. Der Widerspruch ist unbefristet bzw. bis auf Widerruf gültig.
Folgende Auskunftsarten werden unterschieden:
Politische Parteien (§22 Abs. 1 MRRG), Alters- und Ehejubiläen (§22 Abs. 2 MRRG), Adressbuchverlage (§21 Abs. 3 MRRG), Religionsgesellschaft (§19 Abs. 2 Satz 4 MRRG), Internetauskünfte (§21 Abs. 1a Satz 2 MRRG).

Auskunftssperre nach § 21 Melderechtsrahmengesetz (MRRG): Sie können eine vollständige Auskunftssperre über Ihre gespeicherten Daten im Melderegister beantragen, sofern Sie hierfür entsprechende Gründe nachweisen können (z.B. Gefahr für Leib und Leben).

Was wird benötigt?

Es muss der Familienname, der Vorname, das Geburtsdatum und die Anschrift eingegeben werden. Bei der Antragstellung wird ein PDF-Formular erzeugt. Dieses muss ausgedruckt und unterschrieben bei der Stadt Abenberg im Bürgerhaus, Stillaplatz 3 eingereicht werden.

Was kostet der Eintrag einer Übermittlungs- bzw. Auskunftssperre?

Diese Eintragungen sind kostenlos.

zum Antragsformular Übermittlungssperre

zum Antragsformular Auskunftssperre

Beantragung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister

Worum geht's?

Mit dieser Funktion können Sie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister online beantragen.

Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR) ist ein "gewerberechtliches Führungszeugnis", aus dem hervorgeht, ob eine juristische Person oder eine Einzelperson schon einmal gegen gewerberechtliche Bestimmungen verstoßen hat. Die Auskunft kann z.B. zur Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit verlangt werden, bevor ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (z.B. Gaststättenbetrieb oder Maklertätigkeit) genehmigt wird.

Weitere Hinweise zum Gewerbezentralregister finden Sie beim Bundesamt für Justiz.

Was wird benötigt?

Es muss der Familienname, der Vorname, das Geburtsdatum und die Anschrift eingegeben werden. Außerdem muss ein Verhinderungsgrund zum persönlichen Erscheinen und der Zweck der Ausstellung eingegeben werden.

Was kostet die Ausstellung eines Gewerbezentralregisterauszuges?

Die Gebühr hierfür beträgt 13,00 Euro. Der Betrag wird per Lastschrift eingezogen. Bitte beachten Sie, dass der Einzug von Lastschriften bis zu 14 Tage dauern kann und eine Bearbeitung der Anfrage erst nach Geldeingang erfolgt.

zum Antragsformular

Ansprechpartner für alle hier genannten Online-Vorgänge

Frau
Rina Körmer
Tel.: 09178/9880-52
E-Mail: koermer(@)stadt-abenberg.de

Frau
Marlene Meyer
Tel.: 09178/9880-53
E-Mail: meyer(@)stadt-abenberg.de

Frau
Anja Arnold
Tel.: 09178/9880-54
E-Mail: arnold(@)stadt-abenberg.de

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 13.30 bis 18:00 Uhr

http://abenberg.de/https://www.abenberg.de/de/buerger/rathaus/virtueller-buergerservice