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Anbieter im Sinne des TMG bzw. RStV ist die
Stadt Abenberg (Website-Betreiber)
Bürgermeisterin
Susanne König
Stillaplatz 1
91183 Abenberg
Tel.: 09178 9880-0
Fax: 09178 9880-80
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Die Stadt Abenberg ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch Bürgermeisterin Susanne König. Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG): Susanne König (Anschrift wie oben).
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Annahme verschlüsselter elektronischer Post
Wir können aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit noch keine verschlüsselten E-Mails entschlüsseln. Falls Sie uns vertrauliche Informationen senden wollen, bitten wir Sie, hierzu die Briefpost zu verwenden.
Annahme signierter elektronischer Post
Leider können wir aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit noch keine elektronischen Signaturen auf Echtheit und Gültigkeit prüfen. Wir können derzeit weder verschlüsselte noch signierte elektronische Post empfangen. Dies hat zur Folge, dass Sie Dokumente, die einem Schriftformerfordernis unterliegen, das heißt der persönlichen Unterschrift, nicht in elektronischer Form übersenden können. Wir bitten Sie deshalb, in diesen Fällen auf die papiergebundene Kommunikation auszuweichen.
Elektronische Kommunikation mit der Stadt Abenberg nach Art. 3a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG)
Die Stadt Abenberg hat zur Kommunikation mit der Verwaltung den elektronischen Zugang nach Art. 3a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) eröffnet. Zugänge im Sinne dieser Zugangseröffnung sind die von der Stadt Abenberg publizierten E-Mail-Adressen. Die Stadt Abenberg eröffnet diesen Zugang für Bürger und Unternehmen nach Maßgabe der im Folgenden aufgeführten Rahmenbedingungen.
Die Übermittlung von elektronischen Dokumenten an die Stadt Abenberg ist nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
1. Grundsätzlich ist zwischen formfreien und formgebundenen Schreiben zu unterscheiden:
1a. Formfreie Schreiben:
Zugänge im Sinne einer Zugangseröffnung sind die im Behördenwegweiser publizierten E-Mail-Adressen. Für den formfreien Schriftverkehr (z. B. Vorgänge oder Anfragen, die keiner eigenhändigen Unterschrift bedürfen) ist keine digitale Signatur nötig. E-Mails können Sie direkt an die Ihnen bekannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner richten.
Die Stadt Abenberg nimmt Dokumente in folgenden Dateiformaten entgegen: Textdateien im Format ANSI (txt), Word für Windows ab Version 2000 (doc, docx), Excel für Windows ab Version 2000 (xls, xlsx), Powerpoint für Windows ab Version 2000(ppt, pptx), Portable Data File (.pdf), Joint Photographic Expert Group (.jpg), Graphics Interchange Format (.gif), Tag Image File Format (.tif), Bitmap Pictures (bmp). Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Empfangsstelle zulässig. In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (Makros) verwendet werden.
1b. Formgebundene Schreiben:
Für die Übermittlung von elektronischen Dokumenten im formgebundenen Schriftverkehr, insbesondere bei Widersprüchen gegen Bescheide der Stadt Abenberg, die eine eigenhändige Unterschrift voraussetzen, müssen die Mitteilungen und Anlagedokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz (SigG) versehen sein. Vorgänge dieser Art richten Sie bitte ausschließlich an die E-Mail-Adresse: info@stadt-abenberg.de
E-Mail-Anhänge werden bei formgebundenen Schreiben nur im Dateiformat (pdf) entgegengenommen und nur wenn die qualifizierte elektronische Signatur in das PDF-Dokument integriert ist (PDF-inline).
Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Empfangsstelle zulässig. In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (Makros) verwendet werden. Nicht lesbare Dateiformate werden an die Absenderadresse zurückgeschickt.
1. Beachten Sie bitte, dass es in einigen Fällen erforderlich ist, persönlich zu erscheinen oder die elektronische Form gesetzlich ausgeschlossen ist. Auch in diesen Fällen ist eine elektronische Abwicklung nicht möglich.
2. Wenn eine förmliche Zustellung erforderlich ist, die einen Zustellnachweis erfordert, ist das auf elektronischem Weg derzeit nicht möglich.
3. Die Gesamtgröße einer E-Mail incl. Anhänge (Attachments) ist auf eine Größe von 10 Megabyte (MB) beschränkt.
4. Wurde eine elektronische Kommunikation eröffnet, geht die Stadt Abenberg davon aus, dass die gesamte Kommunikation auf diesem Wege stattfinden kann, soweit andere Vorschriften dem nicht entgegen stehen.
6. Ansonsten gelten die Regelungen des Art. 3a BayVwVfG.
Art. 3a BayVwVfG - Elektronische Kommunikation
(1) Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet.
(2) 1 Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist, durch die elektronische Form ersetzt werden. 2 In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. 3 Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung der Person des Signaturschlüsselinhabers nicht ermöglicht, ist nicht zulässig.
(3) 1 Ist ein der Behörde übermitteltes elektronisches Dokument für sie zur Bearbeitung nicht geeignet, teilt sie dies dem Absender unter Angabe der für sie geltenden technischen Rahmenbedingungen unverzüglich mit. 2 Macht ein Empfänger geltend, er könne das von der Behörde übermittelte elektronische Dokument nicht bearbeiten, hat sie es ihm erneut in einem geeigneten elektronischen Format oder als Schriftstück zu übermitteln.
(4) Die Stadt Abenberg nimmt zurzeit noch keine verschlüsselten E-Mails an. Falls Sie uns vertrauliche Informationen senden wollen, bitten wir Sie, hierzu die Briefpost zu verwenden. Wir weisen darauf hin, dass auch bei Verwendung elektronischer Signaturen keine Verschlüsselung der übertragenen Inhalte erfolgt.
(5) Die Stadt Abenberg verwendet eine Software zur Filterung von unerwünschten E-Mails (Spam-Filter). Durch den Spam-Filter können Ihre E-Mails auch ohne einen Hinweis abgewiesen werden, wenn diese durch bestimmte Merkmale fälschlich als Spam identifiziert wurden.
(6) Wegen der generellen Unsicherheit im E-Mail-Verkehr kann nicht gewährleistet werden, dass eine versandte E-Mail den Adressaten erreicht. Es kann vorkommen, dass Inhalte unvollständig und verzögert ankommen. Überprüfen Sie also, ob für Ihre Zwecke die E-Mail tatsächlich die geeignete Versandart ist.